Praxis

Amateurfunker bezeichnet eine Person, die sich aus Liebhaberei mit dem Hobby Funktechnik befasst, insbesondere Sendebetrieb durchführt. Mit diesem allgemeinen Ausdruck können sowohl Betreiber einer genehmigungsfreien Jedermannfunkstelle als auch die einer Amateurfunkstelle gemeint sein.

Im Gegensatz dazu ist Funkamateur ein gesetzlich definierter Begriff für eine Person, die nach Ablegen einer Prüfung von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erhalten hat. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur (BNetzA), in Österreich das zuständige Fernmeldebüro, in der Schweiz das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und in Luxemburg der ILR.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „Amateurfunker“ und „Funkamateur“ oft synonym angewandt. Ein Teil der Funkamateure lehnt jedoch die Bezeichnung „Amateurfunker“ für lizenzierte Funkamateure als inkorrekt ab. Ein anderer Teil akzeptiert sie als umgangssprachliches Wort, das sich nach den Regeln der deutschen Wortzusammensetzung auf Funkamateure beziehen könne (staatlich geprüfter Funker mit speziellen Rechten und Pflichten, der das Funken aus Liebhaberei, also als Amateur, betreibt)

Quelle: Wikipedia